Hallo Einser,
der "vereinfachte Zugschluss" wurde ja in letzter Zeit in Threads mit anderen Themen immer mal wieder angesprochen.
Der Text im Signalbuch von 1935 lautete:
Zg5 Vereinfachtes Schlußsignal
Anbringung etwa in Höhe der Puffer. Dieses Signal dürfen führen:
einzeln fahrenden Lokomotiven, Reisezüge bis 12 Achsen, Güterzüge bis 30 Achsen, Züge auf Nebenbahnen, Übergabezüge und Triebwagen
Da ich heut ein passendes Schild und passende Wagen "zur Hand" hatte, hab´ ich mal ein paar Bilder gemacht.
Diese Zugschlusstafeln stammen ja schon aus der Länderbahnzeit und wurden einfach an den Puffer gehängt wie auf den ersten beiden Bildern zu sehen.
Als dann die wesentlich stabileren Hülsenpuffer eingeführt wurden, wurden spezielle Halter an die Pufferhülse genietet, später geschweisst, um die Schlussscheiben vorschriftsgemäß anhängen zu können.
Im Signalbuch von 1959 steht dann zum vereinfachten Schlußsignal, jetzt Zg4 genannt,:
Das Signal dürfen führen
Lokomotivzüge (auch einzeln fahrende Lokomotiven),
die Lokomotive am Schluß eines nachgeschobenen Zuges,
Güterzüge bis zu 250m Länge,
andere Züge, wenn es in der Streckenliste bestimmt ist,
Arbeitszüge,
Nebenfahrzeuge.
Hier war jetzt die Scheibe des vereinfachten Zugschluss am Zughaken hängend dargestellt.
So konnte man sich die Halter an den Puffern ersparen.
Zwischenzeitlich gibt es den vereinfachten Zugschluss nicht mehr.
Gruß aus Reutlingen
Michael